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Büro Winsen

 

Schmiedestr. 3

21423 Winsen

 

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Fax: 04171–88 07 35

 

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Sprechzeiten:

Di und Fr 9:00 –11:00 Uhr

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21244 Buchholz

 

Tel.: 04181–99 86 17

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Sprechzeiten:

Di, Mi und Do 9:00–11:00 Uhr

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Lüneburger Str. 26

21376 Salzhausen

Tel.: 04172–97 96 41

Fax: 04172–97 96 45


eMail: ambulante.hilfen.sa@hipsy.de

 

Sprechzeiten:

Mo und Fr 9:00–11:00 Uhr

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Büro Seevetal

 

Am Felde 15

21217 Seevetal

Tel.: 040–88 16 15 05

Fax: 040–88 16 15 06


eMail: ambulante.hilfen.se@hipsy.de

 

Sprechzeiten:

Mo 10:00–12:00 Uhr,

Do 17:00–19:00 Uhr

Für Menschen, die ihre seelischen Belastungen oder Probleme nicht mehr aus eigener Kraft

bewältigen können, kann eine ambulante Beratung, Begleitung und Betreuung eine bedarfsgerechte Hilfe sein.

 

Die Hilfen orientieren sich in Art, Umfang und Intensität an der individuellen Situation der

Betroffenen. Die Betreuung findet in der Regel im (eigenen) Wohnraum und Lebensumfeld der Betroffenen statt. Feste Bezugspersonen, flexible Zeiteinteilung und die Möglichkeit einer langfristigen Betreuung gehören zu unserem Angebot.

 

Diese Betreuungsform kann helfen, eine stationäre Unterbringung zu vermeiden oder zu begrenzen. Teilstationäre Leistungen können in Absprache mit dem Kostenträger ergänzt werden.

 

Wir werden tätig:

  • auf Wunsch der Hilfesuchenden
  • auf Anfrage der Einrichtung, in der sich die Hilfesuchenden aufhalten
  • auf Anfrage einer Behörde, die den Bedarf ankündigt

Angebot

Wir bieten Hilfen an für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die eine ambulante Betreuung benötigen. Das Angebot der ambulanten Hilfen kann die Betroffenen darin unterstützen, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen und sich

persönlich zu entwickeln.

Hilfen

  • Bewältigung des Alltags
  • Umgang mit der Erkrankung
  • Entwicklung von Tagesstruktur
  • Begleitung und Beratung bei Behörden und Ämtergängen
  • Wohnungssuche/-sicherung
  • Haushalt
  • Finanzen- und Schuldenregulierung
  • Kontakt-, Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Entwickeln einer beruflichen Perspektive
  • Koordination von anderen bestehenden Hilfsangeboten
    bzw. Organisation weiterer notwendiger Hilfen
  • andere bedarfsorientierte Hilfen
  • Abbau von Symptomen, die die Handlungsmöglichkeit
    einschränken
  • Bewältigung von Krisen

Personenkreis

Das Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen, die vorübergehend oder dauerhaft begleitender, betreuender oder beratender Unterstützung zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten bedürfen.

Aufnahme/Finanzierung

Der Hilfebedarf wird vorab in einem Beratungsgespräch gemeinsam mit der/dem Hilfesuchenden, gegebenenfalls auch den Angehörigen oder anderen Bezugspersonen, festgestellt. Im Rahmen der Antragsstellung wird gegenüber dem zuständigen

Kostenträger der notwendige Betreuungsumfang begründet.

Die Betreuung beginnt in der Regel nach einer fachärztlichen Begutachtung, einer Hilfeplankonferenz und der Vorlage der Kostenzusage.

 

Die Finanzierung der Hilfeleistung erfolgt durch einen Stundensatz. Kostenträger ist in der Regel die Eingliederungshilfe des Landkreises Harburg.

Im Einzelfall müssen auch andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Die Rechtsgrundlage für die individuellen Leistungsansprüche sind die §§ 53, 54 SGB XII.

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